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   VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03, 71 A/03   

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https://dejure.org/2004,21783
VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03, 71 A/03 (https://dejure.org/2004,21783)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 28.05.2004 - VerfGH 71/03, 71 A/03 (https://dejure.org/2004,21783)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 28. Mai 2004 - VerfGH 71/03, 71 A/03 (https://dejure.org/2004,21783)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03
    Art. 12 Abs. 1 VvB umfasst u. a. das Recht auf familiäres Zusammenleben (Beschluss vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 82, 82 A/97 - LVerfGE 7, 60 ; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 76, 1 ).

    Entsprechendes gilt für Art. 12 Abs. 3 VvB (zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 76, 1 ).

  • VerfGH Berlin, 08.06.1994 - VerfGH 72/93

    Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im Eilrechtsschutz zur Neueinteilung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03
    15 Abs. 4 VvB garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtschutzes; er begründet einen substanziellen Anspruch des Bürgers auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle, bevor vollendete Tatsachen eintreten, die den Rechtsschutz ins Leere laufen lassen (Beschluss vom 8. Juni 1994 - VerfGH 72/93 -).

    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerer die ihm auferlegte Belastung wiegt und je mehr Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (Beschluss vom 8. Juni 1994 - VerfGH 72/93 - für Art. 71 Abs. 2 VvB a.F.; zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 35, 382 ).

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03
    Der Grundsatz der Menschenwürde verbietet es, einen Menschen einer Behandlung auszusetzen, der ihn zum bloßen Objekt degradiert und seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (Beschluss vom 12. Januar 1994 - VerfGH 134/93 - Beschluss vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - LVerfGE 1, 56 ; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 27, 1 ; 30, 1 ).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03
    Der Grundsatz der Menschenwürde verbietet es, einen Menschen einer Behandlung auszusetzen, der ihn zum bloßen Objekt degradiert und seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (Beschluss vom 12. Januar 1994 - VerfGH 134/93 - Beschluss vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - LVerfGE 1, 56 ; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 27, 1 ; 30, 1 ).
  • VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft trotz schwerer und unheilbarer Krankheit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03
    Der Grundsatz der Menschenwürde verbietet es, einen Menschen einer Behandlung auszusetzen, der ihn zum bloßen Objekt degradiert und seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (Beschluss vom 12. Januar 1994 - VerfGH 134/93 - Beschluss vom 12. Januar 1993 - VerfGH 55/92 - LVerfGE 1, 56 ; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 27, 1 ; 30, 1 ).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03
    Vielmehr ist die Grenze zur Verfassungswidrigkeit erst überschritten, wenn die fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften über die Zuständigkeit willkürlich ist, d.h. wenn z. B. die Ansicht des Fachgerichts, es sei in einem bestimmten Einzelfall nach den einschlägigen verfahrensrechtlichen Vorschriften zur Entscheidung berufen, offensichtlich unhaltbar und im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln ist (Beschluss vom 6. Oktober 1998, a. a. O., S. 64; st. Rspr.; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 82, 159 ; 82, 286 ; 87, 282 ; BVerwG, NVwZ 2000, 1291 ; NVwZ-RR 2000, 257 ; OVG Frankfurt (Oder), NVwZ-RR 2001, 202 ).
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03
    Ferner sind auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass das Oberverwaltungsgericht die Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 VwGO willkürlich als nicht erfüllt angesehen und hierdurch das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt haben könnte (zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG bei - nicht nur irrtümlicher - Verletzung der Verpflichtung zur sachgemäßen Abwägung der für oder gegen eine Zurückverweisung sprechenden Gründe vgl. BVerfGE 31, 145 ; 54, 100 ).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03
    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerer die ihm auferlegte Belastung wiegt und je mehr Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (Beschluss vom 8. Juni 1994 - VerfGH 72/93 - für Art. 71 Abs. 2 VvB a.F.; zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 35, 382 ).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03
    Beschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit aufgrund von formell und materiell verfassungsmäßigen Vorschriften verletzen daher Art. 7 VvB nicht; einbezogen ist insoweit auch die Auslegung durch den Richter (zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 74, 129 ).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03
    Vielmehr ist die Grenze zur Verfassungswidrigkeit erst überschritten, wenn die fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften über die Zuständigkeit willkürlich ist, d.h. wenn z. B. die Ansicht des Fachgerichts, es sei in einem bestimmten Einzelfall nach den einschlägigen verfahrensrechtlichen Vorschriften zur Entscheidung berufen, offensichtlich unhaltbar und im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln ist (Beschluss vom 6. Oktober 1998, a. a. O., S. 64; st. Rspr.; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 82, 159 ; 82, 286 ; 87, 282 ; BVerwG, NVwZ 2000, 1291 ; NVwZ-RR 2000, 257 ; OVG Frankfurt (Oder), NVwZ-RR 2001, 202 ).
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen

  • BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 187.98
  • VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98

    Versagung der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Verwaltungsrecht

  • BVerfG, 30.05.1973 - 1 BvR 155/73

    Ausweisung eines mit einer Deutschen verheirateten Jordaniers

  • VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98

    Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter dadurch, dass sich das

  • BGH, 05.06.1975 - III ZR 47/73

    Unzulässige Zurückweisung einer Revision wegen Vorliegens einer Sachentscheidung

  • BVerwG, 13.12.1973 - II C 18.73

    Rückforderung von Ausbildungskosten eins Anwärters für den gehobenen

  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 82 A/97

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde in einer ausländerrechtlichen Eilsache - keine

  • OVG Brandenburg, 18.08.2000 - 2 A 132/00

    Zulassung der Berufung wegen desVerfahrensmangels der nicht vorschriftsgemäßen

  • VerfGH Berlin, 12.01.1994 - VerfGH 134/93

    Keine Verletzung des Grundrechts auf Achtung der Menschenwürde durch

  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

  • VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 69/94

    Anforderungen an die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde - Darlegung der

  • BVerfG, 14.07.1992 - 2 BvR 932/92

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Substantiierung der

  • VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 21/07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Grundrechts auf familiäres

    Die Vorstellung dessen, was "Familie" und schützenswert ist, die in der Wertentscheidung des Gesetzgebers des Kindschaftsrechtsreformgesetzes zum Ausdruck kommt, ist selbst vom Verfassungsrecht geprägt und kann auch unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Rechtsordnung bei der Bewertung einer familiären Situation im Ausländerrecht nicht außer Betracht bleiben (vgl. auch Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 22. Februar 2001 - VerfGH 103 A/00, 103/00 - und vom 28. Mai 2004 - VerfGH 71/03, 71 A/03 -).

    Es bedarf hierbei keiner Entscheidung, ob bereits der Beschluß des Verwaltungsgerichts vom 07. Mai 2007 in seinen einzelnen Erwägungen im Hinblick auf das als verletzt gerügte Grundrecht vertretbar und mithin verfassungsgemäß ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 18. April 2007 - BvR 2094/05 - Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluß vom 28. Mai 2004 - VerfGH 71/03, 71 A/03 -).

  • VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 16/07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Grundrechts auf familiäre Beziehung

    Die Vorstellung dessen, was "Familie" und schützenswert ist, die in der Wertentscheidung des Gesetzgebers des Kindschaftsrechtsreformgesetzes zum Ausdruck kommt, ist selbst vom Verfassungsrecht geprägt und kann auch unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Rechtsordnung bei der Bewertung einer familiären Situation im Ausländerrecht nicht außer Betracht bleiben (vgl. auch Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 22. Februar 2001 - VerfGH 103 A/00, 103/00 - und vom 28. Mai 2004 - VerfGH 71/03, 71 A/03 -).

    Es bedarf hierbei keiner Entscheidung, ob bereits der Beschluß des Verwaltungsgerichts vom 07. Mai 2007 in seinen einzelnen Erwägungen im Hinblick auf das als verletzt gerügte Grundrecht vertretbar und mithin verfassungsgemäß ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 18. April 2007 - BvR 2094/05 - Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluß vom 28. Mai 2004 - VerfGH 71/03, 71 A/03 -).

  • VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 98/06

    Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen bezüglich der behaupteten

    Aus dem Zweck der Rechtsschutzgarantie und dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt sich aber, dass der Rechtsschutzanspruch des Betroffenen um so stärker ist und um so weniger zurückstehen darf, je gewichtiger die ihm auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (Beschlüsse vom 8. Juni 1994 - VerfGH 72/93 - und 28. Mai 2004 - VerfGH 71/03, 71 A/03; zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ).
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